Pfalz-Hunde

Allgemeine Geschäfts-bedingungen AGB

AGB

1. Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand sind Dienstleistungen der Hundeschule Pfalz-Hunde Jennifer König (PHJK) in Form von Einzelstunden, Gruppenstunden, Kursen, Seminaren, Workshops, Arbeiten am Hund und sonstigen Aktivitäten, also Veranstaltungen für HundebesitzerInnen mit ihrem Hund. Eine Erfolgsgarantie gibt PHJK nicht, da der Erfolg im Wesentlichen von der Mitarbeit des Hundehalters und des Hundes sowie dessen Eigenheiten abhängt.

2. Verbindlichkeit und Rücktrittsmöglichkeit des Kunden

Mit der Anmeldung zu der Unterrichtseinheit erhält der/die KundIn eine Anmeldebestätigung. Die Anmeldung ist verbindlich. Eine Absage oder Verschiebung eines vereinbarten Termins ist bei einem Einzeltraining nur innerhalb von 48 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins möglich. Bei späterer Absage ist der gesamte Betrag zu entrichten.

Die Buchung eines Kurses ist verbindlich und gilt für den gesamten Kurs. Es können auch keine einzelnen Termine verschoben, nachgeholt oder abgesagt werden.

Verspätungen des Kunden zum jeweiligen Termin gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung.

3. Teilnahmevoraussetzungen

a)    Voraussetzung für die Teilnahme eines Hundes ist ein ausreichender Impfschutz. Der/die KundIn erklärt, dass der Hund gesund und frei von ansteckenden Krankheiten ist.

b) Voraussetzung für die Teilnahme ist eine bestehende Hundehalterhaftpflichtversicherung.

c)    Läufige Hündinnen können am Gruppenunterricht teilnehmen, sofern der/die KundIn die Trainerin vorher informiert hat! Das Risiko einer Verpaarung trägt der/die KundIn alleine.

4. Erklärung des Hundehalters


Der/die KundIn erklärt ausdrücklich und rechtsverbindlich, dass sie/er HalterIn des angemeldeten Hundes ist. Die PHJK weist ausdrücklich darauf hin, dass sie im Rahmen von Unterrichtseinheiten nicht die Tieraufsicht übernimmt, sondern der/die HalterIn (bzw. die von ihr/ihm zur Aufsicht bestimmte Person) HalterIn und AufseherIn über das Tier ist und bleibt. Er/sie bleibt auch ausschließlich verantwortlich für das Verhalten und die Haftung ihres/seines Hundes. Er/sie ist verpflichtet, die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten, wie z.B. Überwachung eines eventuellen Maulkorbzwangs, Anleinpflicht usw.

5. Ausschluss

PHJK behält sich vor, Hunde, die nicht für die Teilnahme an einem bestimmten Angebot geeignet erscheinen, die Teilnahme an der Unterrichtseinheit zu verweigern. Die bereits entrichtete Gebühr für die verbleibenden Trainingsstunden wird dem/der betroffenen KundIn dann zurückerstattet.

PHJK behält sich vor, eine/n TeilnehmerIn von der Teilnahme auszuschließen, wenn sich diese/r grob vertragswidrig verhält, insbesondere das Ziel der Veranstaltung, die Trainerin oder andere TeilnehmerInnen gefährdet. Eine Erstattung der verbleibenden Gebühren erfolgt in diesem Fall nur, soweit der/die KundIn nicht fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.

6. Haftung

Die KundInnen werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie gem. § 833 BGB für die alle von ihrem Hund verursachten Schäden verschuldensunabhängig haften. Die PHJK übernimmt keine Haftung für das Verhalten der Hunde anderer TeilnehmerInnen.
PHJK haftet nicht für Personen- oder Sachschäden oder Diebstahl oder Verlust während des Aufenthalts bei PHJK.

7. Fälligkeit

Die vereinbarte Teilnahmegebühr ist vor eines jeden Trainings bzw. der ersten Stunde eines Kurses in voller Höhe zu zahlen. Unterbleibt die Bezahlung, ist eine Teilnahme an dieser Unterrichtseinheit nicht möglich, die Gebühr dennoch geschuldet.

8. Absage des Termins durch PHJK

Die Unterrichtseinheiten finden bei jedem Wetter statt. Sollten Witterungsbedingungen allerdings unzumutbar sein, wird der Unterricht rechtzeitig von der Hundeschule abgesagt. Gleiches gilt für den Fall, dass auf Seiten PHJK krankheitsbedingt die jeweilige Unterrichtseinheit nicht gegeben werden kann. In diesen Fällen wird die Unterrichtseinheit nachgeholt.

9. Sonstige Vertragsbestandteile

Die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise der PHJK sind Bestandteil dieses Vertrages und der Website zu entnehmen.

10. Nebenabreden – Schriftform

Nebenabreden oder Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst.